Im Rahmen des IPPC (International Plant Protection Convention), einer Unterorganisation der FAO (Food and Agriculture Organisation der UN) wurden phytosanitäre Vorschriften für den internationalen Handel mit Verpackungen aus Vollholz erlassen. Dazu gehört zum einen eine Hitzebehandlung bei einer Kerntemperatur von 56° C über mindestens 30 Minuten oder eine Begasung mit Methylbromid. Zum anderen ist die Holzverpackung an zwei gegenüberliegenden Seiten mit einem anerkannten Kennzeichen zu markieren, das ein von der FAO festgelegtes und geschütztes Logo enthält (siehe unten). Holzwerkstoffe unterliegen in diesem Zusammenhang keinerlei Anforderungen.

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Neue Regelungen der letzten 6 Monate: